Was ändert sich ab Juli in der Corona Arbeitsschutzverordnungbzgl der Coronaregeln
Neue Regelungen in der Corona Arbeitsschutzverordnung ab dem 01.07.21
Die bisher befristete Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 30.06.2021 wurde geändert und ist ab dem 01.07.2021 bis 10.09.2021 in geänderter Fassung gültig.
Hier geht´s zur Pressemitteilung der neuen Corona Arbeitsschutzverordnung ab 01.07.21
Die wichtigsten Punkte lauten:
- Testpflicht für Unternehmen gilt weiterhin; der Arbeitgeber muss 2x wöchentlich einen Schnell- oder Selbsttest seinen Mitarbeitern anbieten. Ausnahme: vollständig geimpfte oder genesene Personen sind ausgenommen. Ferner gilt die Regelungen nur für in Präsenz arbeitende Mitarbeiter.
- das betriebliche Hygienekonzept muss weiterhin im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung Corona-Virus erstellt werden (Vorlage hierzu im EHS vorhanden)
- die Mindestfläche von 10m² pro Mitarbeiter entfällt; es gelten die üblichen Hygieneregelungen nach AHA+L (Abstand 1,5m, Hygiene, mind. medizinische Masken, Lüftungsmöglichkeiten)
- der Arbeitgeber soll/kann HomeOffice seinen Mitarbeitern anbieten, er ist jedoch nicht mehr verpflichtet dies anzubieten. HomeOffice gilt weiterhin aber als Maßnahme für den Infektionsschutz