Maßnahmen für Friseure bei der Wiedereröffnung
04.05.2020
Lars Diemer
Was muss bei einem Besuch beim Friseur jetzt beachtet werden. Zum einen vom Besucher und zum anderen vom Friseurbetrieb. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen aus dem Arbeitsschutzstandard zusammengetragen.
Besucher beim Friseur müssen u.A. nun beachten:
- möglichst Besuch mit vorheriger telefonischer/digitaler Terminvereinbarung
- Mundschutz ist vom Besucher und Friseur zu tragen
- Nicht alle Dienstleistungen werden angeboten. "Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege dürfen derzeit nicht ausgeführt werden"
- Um Infektionsketten nachzuvollziehen, sollen alle Kunden ihre Kontaktdaten im Friseursalon hinterlassen.Dies sind hier nicht nur die Adresse, sondern es sollte auch die Handynummer oder E-Mail-Adresse hinterlassen werden. So sollen Infektionsketten nachvollzogen und unterbrochen werden können. "Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens/Verlassens des Salons sind zu dokumentieren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann."
Der Friseurbetrieb/ Salon muss u.A. folgende Maßnahmen umsetzen (alle Maßnahmen entnehmen sie dem Arbeitsschutzstandard):
- Um die Distanz von mindestens 1,5 Metern am Friseurarbeitsplatz einzuhalten, muss die Anzahl der Friseurarbeitsplätze angepasst werden
- zu Beginn müssen immer die Haare gewaschen werden. Beschäftigte tragen verpflichtend Einmalhandschuhe
- Nach jedem Kundenkontakt sind die Hände zu desinfizieren
- Friseurräume müssen selbst bei ungünstigen Witterungen, ausreichend belüftet werden.
- Arbeitsutensilien wie Kämme, Bürsten, Wickler und Ähnliches dürfen erst am gewaschenen Haar der Kundschaft verwendet werden. Eine Mehrfachverwendung ohne Zwischenreinigung ist auszuschließen
- Mehrfach verwendbare Umhänge müssen nach jeder Kundenbehandlung der Wäsche zugeführt werden
- Beschäftigten sind über die Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen im Salon und für den Kundenkontakt zu unterweisen
Hier die wichtigsten Informationen zur direkten Verwendung:
- BGW: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk
- Pandemie – Infektionsrisiken reduzieren. Schutzmaßnahmen im Friseursalon
- Verhaltensregeln für den Friseurbesuch in Corona-Zeiten