Banken und Sparkassen
Arbeitsschutz in Banken Sparkassen
Jeder Unternehmer muss dafür sorgen, dass sein Betrieb betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreut wird. Das schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz vor. Wie diese Betreuung konkret im Betrieb umgesetzt wird, regeln die Berufsgenossenschaften für die ihnen angeschlossenen Betriebe in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2). Diese Vorschrift gilt für alle Betriebe. Es besteht also eine gesetzliche Betreuungspflicht. Die Art und der Umfang der notwendigen Betreuung richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der im Betrieb tätigen Beschäftigten.
Aus dieser Überlegung heraus hat Secumundi mit dem EHS Manager Plus, als es um die allgemeine Pflicht zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Betriebe ging, eine kostengünstige Speziallösung entwickelt.
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